Corona-Bußgeld­katalog des Landes Baden-Württem­berg
Verstoß
Sanktion
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Aufenthalt im öffent­lichen Raum mit mehr als zugelassener Personen­zahl
100 - 1.000 €
jede betei­ligte Person
Verstoß gegen die Masken­pflicht
15 - 30 €
betrof­fene Person
Verstoß gegen die zulässige Personen­zahl bei Teilnahme an einer Veran­staltung oder sonstigen Ansamm­lung außerhalb des öffent­lichen Raums
250 - 1.000 €
Teil­nehmer
Nichtein­haltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen
500 - 1.500 €
Veran­stalter, Geschäfts­führung
Einrich­tungen verbots­widrig betrieben*
2.500 - 5.000 €
Betrei­ber
Nichtein­haltung der Verpflich­tung, darauf hinzu­wirken, dass zwischen Personen ein Mindest­abstand von 1,5 Metern einge­halten wird
250 - 1.000 €
Betrei­ber
Verlassen des zugewiesenen Unter­bringungs- und Versorgungs­bereichs (Landes­erstauf­nahme­einrich­tung)
50 - 500 €
betrof­fene Person
Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektions­risiko zu einer Einrich­tung trotz Betretungs­verbot
250 - 1.000 €
betrof­fene Person
Zutritt zu einer Einrichtung oder einem Angebot trotz Betretungs­verbot in Kranken­häusern, Pflege­einrich­tungen und ähnlichen Einrich­tungen
250 - 1.500 €
Be­sucher der Einrich­tung
... Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektions­risiko zu einer Einrich­tung oder einem
Angebot trotz Betretungs­verbot
500 - 2.000 €
Be­sucher der Einrich­tung
*Verbote ergeben sich aus § 4 Abs. 1 CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg

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