Corona-Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg Verstoß Sanktion Wer muss das Bußgeld zahlen? Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zugelassener Personenzahl 100 - 1.000 € jede beteiligte Person Verstoß gegen die Maskenpflicht 15 - 30 € betroffene Person Verstoß gegen die zulässige Personenzahl bei Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums 250 - 1.000 € Teilnehmer Nichteinhaltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen 500 - 1.500 € Veranstalter, Geschäftsführung Einrichtungen verbotswidrig betrieben* 2.500 - 5.000 € Betreiber Nichteinhaltung der Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird 250 - 1.000 € Betreiber Verlassen des zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbereichs (Landeserstaufnahmeeinrichtung) 50 - 500 € betroffene Person Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot 250 - 1.000 € betroffene Person Zutritt zu einer Einrichtung oder einem Angebot trotz Betretungsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen 250 - 1.500 € Besucher der Einrichtung ... Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung oder einem Angebot trotz Betretungsverbot 500 - 2.000 € Besucher der Einrichtung *Verbote ergeben sich aus § 4 Abs. 1 CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg