Weil es leider keine Kommentarfunktion zum Urteil am AG Grimma zum Vorfall in Wurzen gibt (siehe Mitteilung im Kanal der FREIEN SACHSEN), dann eben an dieser Stelle : Man freut sich; aber... denkt mal über das Strafmaß nach, wenn ein sog. "Normalbürger" das Gleiche mit einem Polizisten gemacht hätte?!😉 Bewährung, nur um diesen Schläger auf Kosten der Steuerzahler weiter im "Staatsdienst" belassen zu können ??? 🤮 Von Suspendierung keine Rede; dieser Scheißkerl hätte sofort stempeln gehn müssen!! Das Gehalt zahlt weiter der Steuerzahler, und somit auch die Strafe! 🤮 Zudem glaube ich, dass es sich eh nur um einen Schauprozeß handelt, um nach außen zu demonstrieren, dass der Staat Verfehlungen genau so ahndet, wie beim gemeinen "Volk".. reine perfide Propaganda... in Wahrheit hat es doch keinerlei echte Konsequenzen.. 🤮🤮🤮 Und weshalb ich das denke: Bei genauer Betrachtung und Auswertung des Video's stellen sich mir folgende Fragen: WARUM packt einer der 3 beteiligten Schläger auf der neben stehenden Bank bereits die Tasche des späteren Kläger's, obwohl zu dem Zeitpunkt lediglich eine Diskussion mit dem später beklagten Schläger stattfindet? Welche Anklage ist gegen die beteiligten beiden anderen Schläger erfolgt? Warum haben beide den Beklagten nicht von seiner rechtswidrigen Tat abgehalten, sondern sich sogar aktiv und rechtswidrig an der Festnahme beteiligt?? Waren diese Fragen vor Gericht seitens der Staatsanwaltschaft; aber auch seitens der den Kläger vertretenden Anwälte überhaupt Gegenstand der Verhandlung? Denn: Das Einpacken der Tasche weist eindeutig auf eine VORSÄTZLICHE Tat und Absprache unter den "Polizisten" hin; mit dem Ziel einer Verhaftung im Bezug auf das nachfolgende Geschehen. WELCHEN Grund sonst sollte es denn haben, VORAB die Sachen eines Bürgers einzupacken, nur weil man diesen auf irgend ein Fehlverhalten (welches eigentlich?) hinweisen möchte?? Eben, weil es genau so GEPLANT war. Zudem wurde billigend in Kauf genommen, dass der Kläger schwerste Verletzungen bis zum Tode hätte davon tragen können (z. B. beim Tritt eines bewehrten Schutzstiefels auf den Solarplexus). Dies haben auch die anderen zwei "Polizisten" völlig unbeachtet gelassen; auch, welche Verletzungen der Kläger durch diese rechtswidrige Attacke bereits davon getragen hat. Im Gegenteil; auf Zuruf haben sie sich sofort auf den Kläger gestürzt und eine Verschlimmerung möglicher bereits zugefügter Verletzungen billigend in Kauf genommen. Anstelle die Gesundheit des Kläger's in den Vordergrund zu stellen, wurde dieser weiter körperlich misshandelt ("... die Beine langziehen...") usw.. Aus meiner Sicht war das eine vorsätzliche geplante GEMEINSAME Tat, für die ALLE beteiligten "Polizisten" hätten zur Verantwortung gezogen werden müssen; so wie für ähnliche Straftaten der sog. "Ordnungshüter" bei anderen zahlreichen Demonstrationen auch. Ich würde das Urteil jedenfalls nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen. Schon allein aus dem Grund, damit der Fall mehr Öffentlichkeit erfährt. Bei "Staatsdienern" ist nämlich ein wesentlich höherer Maßstab auf Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, auf Rechtsstaatliches Handeln und der Wahrung verhältnissmäßiger Mittel anzulegen, als beim "Normalbürger". Und das gibt das Urteil leider nicht wider. IM NAMEN DES VOLKES 😉👍
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Ali Akbr
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Man freut sich; aber... denkt mal über das Strafmaß nach, wenn ein sog. "Normalbürger" das Gleiche mit einem Polizisten gemacht hätte?!😉
Bewährung, nur um diesen Schläger auf Kosten der Steuerzahler weiter im "Staatsdienst" belassen zu können ??? 🤮
Von Suspendierung keine Rede; dieser Scheißkerl hätte sofort stempeln gehn müssen!! Das Gehalt zahlt weiter der Steuerzahler, und somit auch die Strafe! 🤮
Zudem glaube ich, dass es sich eh nur um einen Schauprozeß handelt, um nach außen zu demonstrieren, dass der Staat Verfehlungen genau so ahndet, wie beim gemeinen "Volk".. reine perfide Propaganda... in Wahrheit hat es doch keinerlei echte Konsequenzen.. 🤮🤮🤮
Und weshalb ich das denke:
Bei genauer Betrachtung und Auswertung des Video's stellen sich mir folgende Fragen:
WARUM packt einer der 3 beteiligten Schläger auf der neben stehenden Bank bereits die Tasche des späteren Kläger's, obwohl zu dem Zeitpunkt lediglich eine Diskussion mit dem später beklagten Schläger stattfindet?
Welche Anklage ist gegen die beteiligten beiden anderen Schläger erfolgt?
Warum haben beide den Beklagten nicht von seiner rechtswidrigen Tat abgehalten, sondern sich sogar aktiv und rechtswidrig an der Festnahme beteiligt??
Waren diese Fragen vor Gericht seitens der Staatsanwaltschaft; aber auch seitens der den Kläger vertretenden Anwälte überhaupt Gegenstand der Verhandlung?
Denn: Das Einpacken der Tasche weist eindeutig auf eine VORSÄTZLICHE Tat und Absprache unter den "Polizisten" hin; mit dem Ziel einer Verhaftung im Bezug auf das nachfolgende Geschehen.
WELCHEN Grund sonst sollte es denn haben, VORAB die Sachen eines Bürgers einzupacken, nur weil man diesen auf irgend ein Fehlverhalten (welches eigentlich?) hinweisen möchte??
Eben, weil es genau so GEPLANT war.
Zudem wurde billigend in Kauf genommen, dass der Kläger schwerste Verletzungen bis zum Tode hätte davon tragen können (z. B. beim Tritt eines bewehrten Schutzstiefels auf den Solarplexus).
Dies haben auch die anderen zwei "Polizisten" völlig unbeachtet gelassen; auch, welche Verletzungen der Kläger durch diese rechtswidrige Attacke bereits davon getragen hat.
Im Gegenteil; auf Zuruf haben sie sich sofort auf den Kläger gestürzt und eine Verschlimmerung möglicher bereits zugefügter Verletzungen billigend in Kauf genommen. Anstelle die Gesundheit des Kläger's in den Vordergrund zu stellen, wurde dieser weiter körperlich misshandelt ("... die Beine langziehen...") usw.. Aus meiner Sicht war das eine vorsätzliche geplante GEMEINSAME Tat, für die ALLE beteiligten "Polizisten" hätten zur Verantwortung gezogen werden müssen; so wie für ähnliche Straftaten der sog. "Ordnungshüter" bei anderen zahlreichen Demonstrationen auch.
Ich würde das Urteil jedenfalls nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen.
Schon allein aus dem Grund, damit der Fall mehr Öffentlichkeit erfährt.
Bei "Staatsdienern" ist nämlich ein wesentlich höherer Maßstab auf Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, auf Rechtsstaatliches Handeln und der Wahrung verhältnissmäßiger Mittel anzulegen, als beim "Normalbürger". Und das gibt das Urteil leider nicht wider.
IM NAMEN DES VOLKES 😉👍
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