Update : Die Regierung hat in ihrem 6. Januar die Erfüllung der Anforderung zum Tragen von chirurgischen oder FFP2-Masken genehmigt . Die Maßnahme gilt ab 8. Januar.
Anfangsgeschichte : Rumäniens Nationaler Rat für Notsituationen (CNSU) genehmigte eine Reihe von Beschränkungen, die im Hinblick auf die Bewältigung der fünften Covid-19-Welle, die aufgrund der Verbreitung der Omicron-Variante erwartet wird, durchgesetzt werden sollen.
Das Tragen von Masken bleibt gemäß dem CNSU-Vorschlag an allen öffentlichen Orten, drinnen oder draußen, obligatorisch, aber Textil-(Stoff-)Gesichtsmasken sind nicht mehr erlaubt. Die CNSU schlug vor, nur chirurgische oder FFP2-Masken zu verwenden. Einige Ausnahmen sind aufgeführt, beispielsweise für Kinder unter fünf Jahren.
Die anderen Beschränkungen betreffen Sport- oder Kulturveranstaltungen, die im Freien organisiert werden, innerhalb bestimmter Kapazitätsgrenzen (30 % oder 50 % je nach Inzidenzrate vor Ort).
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