Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf die planmäßige Erhöhung ihrer Diäten. Den gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen (19/18701) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/19013) einstimmig angenommen. Das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Diäten werden regulär jeweils zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Zuletzt wurden die Diäten der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli 2019 um 3,1 Prozent oder rund 303 Euro auf rund 10.083 Euro im Monat erhöht. (pk/hau/07.05.2020)

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