#Dresden: Gefährder-Observationen bei geltender rechtlicher Grundlage nicht möglich - LKA-Insider: "Täter müsste Zettel in der Tasche haben, dass er eine Straftat verüben will. Eine schlichte Gefährder-Prognose reicht für eine Rundum-Bewachung nicht aus.“ https://t.co/oYY0BsR617

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