Was stimmt nicht mit unserem Bundesverfassungsgericht?(Teil 8 von 10) Das Grundgesetz hat 1949 der Aufopferungspflicht zum Wohle der Allgemeinheit, die bis dahin galt, eine eindeutige Absage erteilt und setzt statt dessen auf Aufklärung und Freiwilligkeit. Jede Nötigung oder gar Pflicht zur Duldung einer Körperverletzung im Rahmen einer reinen Vorsorgemaßnahme ist somit eindeutig verfassungswidrig. Wie ist also die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht einzuordnen?Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7 (ht, 6.7.26) Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben seit jenem wichtigen Grundsatzurteil von 2006 [1] natürlich mehrfach gewechselt. Neue Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt, jeweils mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit.
Um die Benennung bestimmter Richter, die von der Quasi-Parteien-Allianz CDU/CSU/SPD/GRÜNE bevorzugt werden, von vornherein zu verhindern, würde die Opposition 5 der 12 Sitze im Richterwahlausschuss des Bundestages benötigen. Im Bundesrat hat die Opposition dagegen derzeit keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Richterauswahl, da sich der Bundesrat ausschließlich aus Vertretern der Landesregierungen zusammensetzt.
Die wahre Macht über die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts liegt somit in der Hand der genannten Parteien-Allianz und den nichtöffentlichen Absprachen unter ihren Fraktionsführern.
Damit bestimmen diese Parteien selbst darüber, welche Richter über ihre Verfassungstreue wachen. Dies steht jedoch in einem klaren Widerspruch zum Gedanken der Gewaltenteilung und gegenseitigen Kontrollfunktion. (...)
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2026070601.html