Die Zahl der Totgeborenen hängt von der jeweils geltenden Definition der Totgeburt ab. Als totgeboren gelten in Deutschland Kinder mit einem Mindestgewicht, bei denen sich keines der folgenden Merkmale des Lebens außerhalb des Mutterleibs gezeigt hat: Herzschlag oder pulsierende Nabelschnur oder Einsetzung der natürlichen Lungenatmung. Nachdem die Gewichtsgrenze im Jahr 1994 im vereinten Deutschland zunächst von 1 000 Gramm auf 500 Gramm herabgesetzt wurde, erfolgte eine zweite Anpassung im Jahr 2018. Demnach muss entweder das Gewicht mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein.