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EIN WEITERER KLEINER ERFOLG FÜR ALLE MIT GROßER WIRKUNG FÜR DEN EINZELNEN!

"Eine Pflegeheimbewohnerin im Kreis Lippe hat erfolgreich gegen die coronabedingte Isolationsanordnung geklagt.
Das Verwaltungsgericht Minden gab einem Eilantrag für eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums zum Schutz von Pflegeeinrichtungen statt (Az: 7 L 729/20), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Das private Interesse der Antragstellerin, von einer Isolierung verschont zu bleiben, überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung, erklärte das Gericht.

Zudem sei die Verfügung teilweise „offensichtlich rechtswidrig“."

👉 @Kesselbunte

http://archive.today/vT0eg

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