Das von der Bundesregierung verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz, kurz KHZG, soll kurz- und mittelfristig die benötigten Mittel zur Verfügung stellen und fördert Projekte, die den Kriterien einer der 11 sog. Fördertatbestände entsprechen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin.

 

 

Von insgesamt 4,3 Mrd. Euro werden 3 Mrd. nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. 70% der Investitionskosten werden somit vom Bund und die restlichen 30% von den Ländern und / oder den Krankenhausträgern übernommen. Der Länderteil könnte auch vollständig vom Träger übernommen werden, dazu steht ein Förderprogramm der KfW: „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ bereit. Das Land andererseits kann mehr als die 30% des Vorhabens fördern.


Förderfähige Vorhaben nach § 19 Absatz 1 Satz 1 KHSFV

Aktualisierung der (informations-) technischen Ausstattung der Notaufnahme

Patientenportal für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement

Strukturierte elektronische Dokumenation von Pflege- und Behandlungsleistungen

Automatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem

Digitales Medikationsmanagement

Krankenhausinterner digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen

Strukturiere Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser, z.B. über Cloud Computing-System

Online-basiertes Versorgungsnachweissystem für Betten

Telemedizinische Netzwerkstruktur zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen; robotikbasierten Anlagen

 Organisatorische und technische Vorkehrungen für Informationssicherheit

 Anpassungen von Patientenzimmern an die besonderen   Behandlungserfordernisse im Falle einer Epidemie

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