"Das Verwaltungsgericht Greifswald machte deutlich, dass es grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nächtlichen Ausgangssperre und der Radius-Regel gebe. Die Allgemeinverfügung des Landrates vom 22. Januar 2021 werde sich "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Die zeitlich unbegrenzten und für einen großen räumlichen Geltungsbereich getroffenen Anordnungen beträfen einen so großen Personenkreis, dass die Maßnahmen nicht durch eine Allgemeinverfügung, sondern per Rechtsverordnung hätten erfolgen müssen, urteilte das Gericht. Die massive Bewegungsbeschränkung sei auch in der Sache für rechtswidrig zu erachten. Sie werde von den Beschwerdeführern als Ausreiseverbot verstanden."

"Eine Begründung für die derart weitreichende Beschränkungen enthalte die Allgemeinverfügung nicht.

"Ob und wann es eine Grundsatzentscheidung zu der Allgemeinverfügung gibt, wurde nicht mitgeteilt."

archive.is/usGXo

t.me/SandraGabriel269

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Jules Indéga Boubane
Hi