Thema Schulpflicht

Soldatenkönig, so wird Friedrich Wilhelm der Erste landläufig genannt. Man könnte ihn vielleicht aber auch Bildungskönig nennen, denn er war es, der in Preußen eine Art Unterrichtspflicht erlassen hatte. Und er hat das so begründet:

„Wir vernehmen missfällig, dass die Eltern absonderlich auf dem Lande in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen und dadurch die arme Jugend in große Unwissenheit, sowohl was das Lesen, Schreiben und Rechnen betrifft, als auch in denen zu ihrem Heil und Seligkeit dienenden höchstnotwendigen Stücken aufwachsen lassen.“

Ja, und weil das so war, verpflichtete Friedrich die Eltern, ihre Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren zur Schule zu schicken, wenn sie nicht zu Hause von Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden.

Wir müssen davon ausgehen, dass der absolutistische Staat auch in Brandenburg, Preußen weder die Mittel noch die konkreten Strategien noch das Personal hatte, den Schulzwang, den der König hier dekretiert, auch tatsächlich umzusetzen.

... wenn sie nicht bei der Ernte helfen müssen, dann tatsächlich in die Schule gehen – anfangs vier Jahre, dann später ein bisschen länger, so weit, bis sie vor dem Pfarrer zeigen, dass sie in den Kulturtechniken halbwegs gebildet sind und auch den Katechismus kennen, und dann werden sie von der Schule entlassen.
Dann kann man tatsächlich sagen, dass Preußen eines der ersten Länder ist in Mitteleuropa, die tatsächlich auch die Unterrichtspflicht und den Schulbesuch für vier bis sechs Jahre durchgesetzt haben.

ein tägliches Schulpensum von vier bis acht Stunden, und die erwerben dann die Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen, und sie werden gleichzeitig zu ordentlichen Staatsbürgern erzogen – mit dem Rohrstock, den der Lehrer schwingt und der aufpasst, dass da anständig Disziplin herrscht. Sie müssen lernen, sich selbst der Anstrengung einer Aufgabe zu unterziehen, sie müssen auch die zentralen bürgerlichen Tugenden lernen – Ordentlichkeit, Pünktlichkeit, Fleiß, Genauigkeit –, und das passiert in der Disziplinierung in der Schule.

1848 ausführlich diskutiert, ob man eine Schulpflicht festsetzen soll und die Pflicht zum Besuch der Schule, und da sind alle bürgerlichen Politiker von links bis rechts sich einig, nein, das ist zunächst das Recht der Eltern. Und dann werden ganz ausführlich verfassungstheoretische, politische und grundlagentheoretische Fragen erörtert, wie sich der Staat ein Erziehungs- und Beschulungsrecht anmaßen kann – also das ist ganz eindeutig eine Misstrauenserklärung. Wer in die Volksschule geht oder in die Kindergärten, der signalisierte, dass er selbst nicht erziehungsfähig war und dass er im Grunde ein defizitäres Elternhaus hatte.

nach unserem Verfassungsverständnis das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten hat, dass das sogenannte Homeschooling, also das Unterrichten zu Hause, verfassungswidrig ist und dass die Eltern gezwungen werden dürfen, ihre Kinder auch bei konfessionellen Differenzen und allen anderen Einwänden gegen die öffentliche Schule in die öffentliche Schule zu schicken...

https://www.deutschlandfunk.de/300-jahre-schulpflicht-bildungshistoriker-schule-muss-sich.680.de.html?dram:article_id=397035

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