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Germane
⁣„In den letzten Jahren vor Reichskanzler Hitler wurde nur noch mit Hilfe des Art. 48 der Reichsverfassung, das heißt per Notverordnungen regiert. Seine Ernennung zum Reichskanzler verlief absolut legal. […] Hitler hat sich an die Spielregeln der Verfassung gehalten. Vorgesehen war auch das Regieren über ein Ermächtigungsgesetz. Das nahm er für vier Jahre in Anspruch. Übrigens, in Polen hatte Pilsudski ebenfalls mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes regiert. Ebenso wurde in den USA, Großbritannien, Frankreich und anderen Staaten in dieser Weise regiert. Niemand in der Welt hatte sich darüber aufgeregt. Bei Hitler sollte es plötzlich anrüchig sein. Warum? Weil es eben Hitler war!“ - ⁣Erich Glagau: Erinnerungen eines Zeitzeugen: Erlebte Vergangenheit, Gegenwart, Blick in die Zukunft. Baunatal 2002, S. 19