• Gerichtliche Taschenspielertricks — Die Klage von Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke gegen die Maskenpflicht
wurde erwartungsgemäß abgeschmettert — was politisch nicht gewollt ist, darf vor Gericht nicht sein. Teil 1
/2Ja, es gibt in Deutschland Rechtssicherheit. Es ist sicher, dass Recht gebeugt wird, wenn massive politische Interessen dies nahelegen. So werden Klagen gegen den Maskenzwang von deutschen Gerichten konsequent abgeschmettert. Da die verfassungsmäßigen Grundrechte jedes Gericht jedoch als unmittelbar geltendes Recht binden, ist es nicht ganz leicht begründbar, warum das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper mit Blick auf eine nur mäßige gesundheitliche Bedrohungslage ausgehebelt werden darf. Man hört die Gehirne von Juristen förmlich rattern, wie sie nach Auswegen suchen, um vorhandenes Recht doch noch nach Gusto zurechtbiegen zu können. So geschehen im Fall der Klage von Jens Wernicke gegen die Maskenpflicht. Da deutete das Verwaltungsgericht Mainz den Gegenstand der Klage eigenmächtig um, stellte sich als nicht zuständig dar und meinte, der Antrag sei nicht eilig, obwohl der Antragsteller schon jetzt und seit Monaten in der Wahrnehmung seiner Freiheitsrechte eingeschränkt wurde. Ein weiterer Tiefpunkt deutscher Rechtsgeschichte, meint Wernickes Anwalt, David Jungbluth. — weiter lesen
👉 zum 2. Teil
🧻 #CoronaKrise
@RubikonNews!