„Eine Rechtsanwältin will wissen, auf welcher Grundlage die Staatsregierung in der Corona-Krise die Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, das sei nicht erfasst worden.
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Als Grund führt Humls Mitarbeiter an, dass sich die Staatsregierung einer solchen Vielzahl von Informationsquellen bedient habe, "dass eine aktenmäßige Erfassung nicht im Einzelnen erfolgen" habe können. Als Hauptquellen für die Einschätzung der Pandemie nennt er die täglichen Lageberichte des Robert-Koch-Instituts und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dazu wissenschaftliche Studien und Presseberichte sowie Gespräche mit Virologen und anderen Experten. Ein Ministeriumssprecher hat diese Aussagen noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Für eine Verordnung erarbeitet für gewöhnlich eine Abteilung einen Entwurf, der dann per Umlaufmappe durch viele Hände im Haus geht, vom Abteilungsleiter über den Amtschef bis zum Staatssekretär und Minister. Jede Stelle muss den Vorgang mindestens abzeichnen, meistens werden Vermerke angefertigt.
"Es ist relativ unmöglich, dass ein Vorgang durchs Haus geht, ohne dass jemand seinen Namen daruntersetzt", sagt eine Person, die mit den Abläufen in Ministerien vertraut ist. Normalerweise sei "alles schriftlich vermerkt". Ohne Unterlagen "wird es schwierig für eine Verwaltung zu funktionieren". Ein anderer sagt, die Situation zu Beginn der Corona-Krise sei "ein Sonderfall" gewesen. Die Staatskanzlei habe sich oft gemeldet, es habe viel "informelles Geschehen" gegeben. Trotzdem würde es ihn verwundern, "wenn es überhaupt nichts gäbe". Und ein dritter, der Jahrzehnte in der Staatsverwaltung gearbeitet hat, erklärt: "Vielleicht gibt es keine klassischen Akten mit Aktenzeichen, aber es gibt garantiert Mails und Vermerke."
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