⚖️❓Hohe Strafen für Aktivisten der Identitären Bewegung
Drei Aktivisten der Identitären Bewegung wurden in Stuttgart zu sechs Monaten Haft und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
👉 Ihre Aktion richtete sich gegen sexuelle Übergriffe in Freibädern, mit der Forderung nach „Remigration“ für mehr Sicherheit. Das Urteil: Volksverhetzung nach §130 StGB.
Die Richterin argumentierte, dass der Begriff "Remigration" im Kontext der Identitären Bewegung fremdenfeindlich sei. Doch wenn Bundeskanzler Olaf Scholz Remigration fordert, ist es plötzlich legitim?
Das Urteil zeigt, wie eng der Meinungskorridor geworden ist. Kritik wird strafbar, je nach Kontext – ein beunruhigendes Zeichen staatlicher Willkür... 🛑
Quelle
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