Nachrichten aus Absurdistan. Der Anwalt des feministische Hausprojekt “Liebig 34“ hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt, weil er nicht gendersenibel schreibt.

„Die kuriose Begründung: Im Schriftverkehr hätte der Richter nur die männliche Form für Personen verwendet, also Rechtsanwalt, Zuhörer, etc. Gerade die Geschlechterneutralität sei aber ein Kernanliegen des Hausprojekts. Anwalt Heusinger zweifelte deshalb an der Unparteilichtkeit des Richters.“

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/krawall-karneval-der-liebig-linken

Comments

Be the first to add a comment