Oder man sagt " Ich habe einen Grund dafür das ich unterwegs bin " und sonst nix..weil, Das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt unter das Strafrecht, dh. Ich muss nichts Aussagen um mich selber zu belasten. Auch wenn hier eine Beweislastumkehr versucht wird. Der Staat muss mir Beweisen das ich keinen Grund habe unterwegs zu sein , und das kann er nicht beweisen. Bußgeld entfällt.