Erste Verfassungsbeschwerde gegen die neuen WHO-Verträge wurde eingereicht
Die den Entwürfen der WHO-Verträge formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO hinaus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.