💥Verfassungsjurist sieht Maßnahmen als grundrechtswidrig an
💥Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier sieht das Vorgehen der Bundesregierung und der Landesregierungen als verfassungswidrig an:
"Die Regelung des Paragraphen 28a in Verbindung mit Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes ist aus meiner Sicht in keiner Weise hinreichend. Denn das Parlament stellt nur die epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Die eigentlichen Grundrechtsbeschränkungen erfolgen dann nach wie vor allein durch die Exekutive. Das halte ich für höchst fragwürdig. Es reicht nicht, wenn das Parlament die epidemische Lage feststellt, ohne gleichzeitig präzise und dezidiert zu entscheiden, welche Einschränkungen der Grundrechte unter welchen näher umschriebenen Voraussetzungen aufgrund dieser Feststellung erfolgen. Aktuell haben wir weitgehend einen „Freibrief“ für die Exekutive. Das geht in meinen Augen nicht. Wesentliche Entscheidungen über die Grundrechtsverwirklichung hat die vom Volk gewählte Vertretung zu treffen. Es kann nicht sein, dass diese sich verschweigt und alle schwierigen und schicksalhaften Fragen der Exekutive überlässt. Dazu gehört auch die Schaltkonferenz zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten, die entweder in geschlossenen Räumen oder in digitalen Konferenzen solche zentralen Entscheidungen trifft. Das ist einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht angemessen."
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-vorsorgliche-verbote-sind-nicht-mehr-zulaessig-li.182522Als Demokrat der "alten Schule" greift Papier seine Nachfolger nicht direkt an , zeigt aber deutlich auf, dass ein Notstand rechtswidrig verhängt worden ist, ohne diesen so zu bezeichnen.
Mit seiner Argumentation hat bereits das Spanische Verfassungsgericht den zweiten Alarmzustand als verfassungswidrig eingestuft.
Papier stellt einen wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsatz noch einmal klar:
"Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweiligen Grundrechtsbeschränkungen müssen in jedem Fall gegeben sein. Der eingreifende Staat ist insoweit beweispflichtig."
Diese Beweise für die Maßnahmen sind bis heute nicht erbracht.