Grundrechte nur noch gegen Impfung bzw. Immunitätsnachweis?

Wie wir hier bereits berichteten, plant die Bundesregierung einen Immunitätsnachweis. Jetzt ist auf der Seite des Bundesgesundhetisministeriums der Gesetzesentwurf aufgetaucht. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz beraten, eine öffentliche Anhörung soll am 11.05.2020 stattfinden und die 2. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020. Es soll also im Eilverfahren durchgebracht werden.

In § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes soll folgendes eingefügt werden:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Also im Klartext: Wir geben dir deine Freiheit wieder, wenn du deinen Immunitätspass hast. Und sont verlierst du halt deine Rechte.

[HK]

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

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