+ Testpflicht an Schulen: Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes zum Nachlesen! +Anfang der Woche hat das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag gegen die Testpflicht an sächsischen Schulen mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung abgelehnt. Das Gericht bestreitet, dass mit einem "Nasen-Schnelltest" in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird. Derzeit bereitet die Kanzlei Kohlmann aus Chemnitz eine Verfassungsbeschwerde zum höchsten deutschen Gericht vor.
Wer sich den 29-seitigen Beschluss (natürlich in anonymisierter Form) ansieht, erhält einen exklusiven Einblick in die Denkweise eines Gerichtes, das sich offenbar an einer Corona-Parallelwelt orientiert. Getrieben von politischer Stimmungsmache und einer beispiellosen Hysterie, verlieren die Richter aus den Augen, dass elementare Werte unserer Gesellschaft - wie Freiheit und Selbstbestimmung - immer mehr verloren gehen. Das ist eine bedenkliche Entwicklung, die wir nicht einfach hinnehmen sollten.
Den Beschluss findet ihr hier:https://freie-sachsen.info/2021/testpflicht-an-schulen-der-beschluss-des-ovg-bautzen-zum-nachlesen/Folgt den FREIEN SACHSEN bei Telegram: Wir informieren und vernetzen die politische Opposition im Freistaat! http://t.me/freiesachsen
Schon aus dem Grund darf man niemanden zum testen zwingen.... glei gar ni unsere Kinder
Dann pingelt doch auf diese Tests.
Wie bzw. was ist im Gründungsstatut der freien Sachsen festgelegt, wenn die erste Festlegung des Souverän wäre, ein generelles Parteienverbot nach römischem Seehandelsrecht?
Danke, mit Liebe/COVFefe