Polizeischikanen in Plauen: Willkürliche Festnahmen!
Die Polizei hat ein Kaffekränzchen am Pfingstmontag in der Plauener Innenstadt verhindert. Dabei wurden Personen festgenommen, es kam zu zahlreichen Schikanen. Gerade findet eine Spontankundgebung statt.
Interessant auch zu sehen: Eine Polizistin nötigt die Filmerin, das Aufzeichnen der Festnahme zu unterlassen, sie behauptet, dies wäre eine Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Es gibt zahllose Urteile, die das Gegenteil belegen. Unsere Rechtsabteilung wird gegen diese Polizistin Strafanzeige wg. Nötigung stellen. Leider ist diese Masche immer häufiger zu beobachten, hier braucht es starken, juristischen Druck: Das Filmen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum ist keine Straftat!
FREIE SACHSEN:
http://t.me/freiesachsen
Immer die Gesichter der "Polizisten" filmen, das ist wichtig für die Identifikation. Denn sollte es uns gelingen das Ruder rumzureißen, dürfen diese Täter unter keinen Umständen davonkommen. Und mit Täter meine ich nicht nur die Schläger sondern ausdrücklich auch und vor allem diejenigen "Kollegen" die das absichern, decken und ohne Widerspruch geschehen lassen.
https://t.me/MICHAELWENDLEROFFICIAL/7563
Ich stelle mir vor, er würde noch leben und es heute singen. 😢
Schau dir "Udo Jürgens - Lieb Vaterland (Live 1973)" auf YouTube an - https://youtu.be/_m_FeY0akaw
Man muss da hartnäckig bleiben und es zwingend verlangen...
Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen. Polizeibeamte in zivil weisen sich stets mit ihrem Dienstausweis aus.
Dies gilt jedoch nur, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt oder der Bundespolizist gefährdet wird. Die Nennung der Dienststelle und der Ausweisnummer sind jedoch immer verpflichtend.