Es braucht Gefängnis-Inseln und sibirische Gulags für all diese Volksverhetzter, Hochverräter, Meineid’ler, Kriminelle ALLER Kategorien: Ein Gefängnis reicht für die enorme Anzahl dieser seelen-u. gewissenlosen Kriminellen nicht mehr aus, hörte ich gestern jemand sagen
2. Ergänzungsmeldung zur Pressemitteilung vom 14.06.2024 "Polizeieinsatz in Grevesmühlen": Aktueller Ermittlungsstand 17.06.2024 – 18:34
Grevesmühlen
Nach der Freischaltung eines Hinweisportals durch die Kriminalpolizei haben sich Zeugen und Anwohner mit Hinweisen sowie Foto- und Videoaufnahmen bei der Polizei gemeldet. Die zehnköpfige Ermittlungsgruppe konnte bereits zahlreichen Hinweisen nachgehen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat das achtjährige Mädchen keine körperlichen Verletzungen erlitten, die auf die in der Erstmeldung geschilderte Tathandlung hindeuten.
Der Sachverhalt stellt sich derzeit so dar, dass die Achtjährige mit ihrem Roller an einem Jugendlichen vorbeifahren wollte. Dieser versperrte dem Mädchen offenbar mit seinem ausgestreckten Bein den Weg und traf sie mit seiner Fußspitze. Zu diesem Zeitpunkt habe sich eine größere Gruppe Jugendlicher in dem Bereich aufgehalten. Die Kinder hätten sich daraufhin verängstigt und weinend an ihre Eltern gewandt.
Die Eltern der Mädchen wollten die Jugendlichen zur Rede stellen, woraufhin es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen kam. Dabei wurden auch fremdenfeindliche Beleidigungen geäußert. Videosequenzen dieser Auseinandersetzung wurden bereits mehrfach in sozialen Medien und im Internet geteilt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern weiter an. Am heutigen Nachmittag haben Beamte im Umfeld des Tatortes weitere Befragungen durchgeführt und Flyer verteilt, die auf das Hinweisportal verweisen. Fotos und Videos von der Tat können weiterhin auf dem Hinweisportal unter https://mv.hinweisportal.de/ hochgeladen werden.
Die Ermittlungsgruppe bedankt sich bereits an dieser Stelle ausdrücklich bei der Bevölkerung für die zahlreichen eingegangenen Hinweise.
Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Rostock Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 038208 888 2110 E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de
Was ist das für ein neues langsames Sprachtempo in der Tagesschau? Kommunismus-Einführung für Roboter und Kinder? 🤖 "Deutschland spielt gegen das Land Schottland" ....🥳🤣 Vielleicht wurde die Nachrichtensprecherin selbst schon gegen einen Roboter ausgetauscht.....Mehr Verarsche geht bald nicht mehr. P.S. Wieviel pro Stunde erhält so eine V-Muschi heutzutage? *screenshot*
Michaela
Vielleicht haben wir die "bunte Vielfalt" immer falsch interpretiert.....Bunt = roter Asphalt und Vielfalt = Viele fallen! Würde auf jeden Fall bezugnehmend auf die Zustände hier, auch Sinn machen......🤬🤬🤬
Sehr schön! Es war strategisch gut die Schächtungsvideos raus zu nehmen.... mir gefällt es nicht....
Ichbins
Ha, ha, ha, Mensch Kermit, jetzt ist aber langweilig...P.S. Gruß an die "Familie", kann sie gar nicht mehr alle zählen...🎊🤡 Na schon Deinen Chef gefragt, was Du als nächstes posten sollst?? Du Lappen! Vor allem unter welchem Namen...naja, das Personal bei Euch heute ist kein Vergleich zu früher, und genau das ist Euer Dolchstoß. Wie ich sagte, stell Dich in die Mitte und sie kommen von ganz allein. In diesem Sinne, viel Spaß beim Warten auf die Beförderung. 🤪
Im Judentum und Islam ist der Verzehr von Blut verboten. Durch das Schächten soll das Tier vollständig ausbluten, was bei einer vorherigen Betäubung nicht gewährleistet ist. Einige Gelehrte sehen eine Betäubung als Verletzung des Tieres an, wodurch das Fleisch nicht mehr als rein und zulässig (koscher/halal) gilt. Zum Zeitpunkt der Entstehung der religiösen Schriften gab es noch keine modernen Betäubungsmethoden. Daher wird von strenggläubigen Vertretern argumentiert, dass eine Betäubung den ursprünglichen Vorschriften widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten ohne Betäubung erteilt werden muss, wenn es eine zwingende Glaubensvorschrift der Religionsgemeinschaft ist. Dies bestätigt die Ablehnung der Betäubung aus religiösen Gründen.
BURG
https://youtu.be/JlpBiliJ46k?si=go5KpteyhqtdTxWk
17.06.2024 – 18:34
Grevesmühlen
Nach der Freischaltung eines Hinweisportals durch die Kriminalpolizei haben sich Zeugen und Anwohner mit Hinweisen sowie Foto- und Videoaufnahmen bei der Polizei gemeldet. Die zehnköpfige Ermittlungsgruppe konnte bereits zahlreichen Hinweisen nachgehen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat das achtjährige Mädchen keine körperlichen Verletzungen erlitten, die auf die in der Erstmeldung geschilderte Tathandlung hindeuten.
Der Sachverhalt stellt sich derzeit so dar, dass die Achtjährige mit ihrem Roller an einem Jugendlichen vorbeifahren wollte. Dieser versperrte dem Mädchen offenbar mit seinem ausgestreckten Bein den Weg und traf sie mit seiner Fußspitze. Zu diesem Zeitpunkt habe sich eine größere Gruppe Jugendlicher in dem Bereich aufgehalten. Die Kinder hätten sich daraufhin verängstigt und weinend an ihre Eltern gewandt.
Die Eltern der Mädchen wollten die Jugendlichen zur Rede stellen, woraufhin es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen kam. Dabei wurden auch fremdenfeindliche Beleidigungen geäußert. Videosequenzen dieser Auseinandersetzung wurden bereits mehrfach in sozialen Medien und im Internet geteilt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern weiter an. Am heutigen Nachmittag haben Beamte im Umfeld des Tatortes weitere Befragungen durchgeführt und Flyer verteilt, die auf das Hinweisportal verweisen. Fotos und Videos von der Tat können weiterhin auf dem Hinweisportal unter https://mv.hinweisportal.de/ hochgeladen werden.
Die Ermittlungsgruppe bedankt sich bereits an dieser Stelle ausdrücklich bei der Bevölkerung für die zahlreichen eingegangenen Hinweise.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
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Fax: 038208 888 2006
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"Deutschland spielt gegen das Land Schottland" ....🥳🤣
Vielleicht wurde die Nachrichtensprecherin selbst schon gegen einen Roboter ausgetauscht.....Mehr Verarsche geht bald nicht mehr. P.S. Wieviel pro Stunde erhält so eine V-Muschi heutzutage? *screenshot*
Durch das Schächten soll das Tier vollständig ausbluten, was bei einer
vorherigen Betäubung nicht gewährleistet ist.
Einige Gelehrte sehen eine Betäubung als Verletzung
des Tieres an, wodurch das Fleisch nicht mehr als rein und zulässig
(koscher/halal) gilt.
Zum Zeitpunkt der Entstehung der religiösen Schriften
gab es noch keine modernen Betäubungsmethoden. Daher wird von
strenggläubigen Vertretern argumentiert, dass eine Betäubung den
ursprünglichen Vorschriften widerspricht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden,
dass eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten ohne Betäubung erteilt
werden muss, wenn es eine zwingende Glaubensvorschrift der
Religionsgemeinschaft ist. Dies bestätigt die Ablehnung der Betäubung aus religiösen Gründen.
Die letzte Hürde zur Beseitigung einer Demokratiefassade muss genommen werden