Ab 20. April Ausgangssperre für Halle – die gewichtigen Gründe: Arbeiten, Demos, Sorgerecht, Gassi-Gehen

„Ab Dienstag, dem 20. April, gilt in Halle (Saale) eine Ausgangsbeschränkung. Zwischen 21 und 5 Uhr darf die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Halle haben ist in dieser Zeit der Aufenthalt nur noch aus gewichtigen Gründen wie Arbeit oder Durchreise erlaubt.

Gewichtige Gründe:

die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

die lnanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

die Begleitung Sterbender und Betreuung von Personen in akut lebensbedrohlichen oder pflegebedürftigen Zuständen,

unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (lediglich eine Person),

die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

der Besuch bei Ehepartnern und Lebenspartnern,

der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt),

der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind oder
ähnlich gewichtige. und unabweisbare Gründe.

Die gewichtigen Gründe sind auf Verlangen von Sicherheitsbehörden oder der Polizei durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.“

archive.is/URzXr

@SandraGabriel269

2 comments

Michael B.
Ich erwarte eine Klageflut!