Bitte besprechen!!!Antifa Angriff auf im sterben liegenden AFD Politiker Hebner.
Unheillbarer Hirntumor
„Antifa“ schlägt und bedroht sterbenden AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner!
Martin Hebner (61) liegt im Sterben. Unheilbarer Hirntumor. Der bayrische AfD-Bundestagsabgeordnete hat wohl nur noch ein paar Tage zu leben. Was die Terrororganisation „Antifa“ nicht daran hindert, ihn mit einem Knüppel zu schlagen und sein Haus mit Parolen wie „warm anziehen“ zu beschmieren.
Martin Hebners Familie ist voller Angst und mit den Nerven am Ende, wendete sich mit unterem Appel an die Öffentlichkeit. Ach, und Übrigens: Nach der Knüppelattacke auf Hebner riet die Polizei der Familie lieber keine Anzeige zu erstatten. Würde nichts bringen und womöglich zu noch mehr Aggression führen würde.
Ich sag da mal lieber nix zu.
bonniere diesen Telegram-Kanal von „1984 – Das Magazin“. Dankeschön!
Jede zugelassene Partei der BRD darf eine kriminelle Vereinigung sein (StGB §129 Absatz 3)
Wählen dürfen nur Personen mit Staatsangehörigkeitsausweis. siehe Wahlgesetz §12+ 116 GG + kleine Anfrage zum Thema STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS. die Stimmen von PERSONAL-Ausweisträgern sind ungültig, da sie KEINE Deutschen sind
Unheillbarer Hirntumor
„Antifa“ schlägt und bedroht sterbenden AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner!
Martin Hebner (61) liegt im Sterben. Unheilbarer Hirntumor. Der bayrische AfD-Bundestagsabgeordnete hat wohl nur noch ein paar Tage zu leben. Was die Terrororganisation „Antifa“ nicht daran hindert, ihn mit einem Knüppel zu schlagen und sein Haus mit Parolen wie „warm anziehen“ zu beschmieren.
Martin Hebners Familie ist voller Angst und mit den Nerven am Ende, wendete sich mit unterem Appel an die Öffentlichkeit.
Ach, und Übrigens: Nach der Knüppelattacke auf Hebner riet die Polizei der Familie lieber keine Anzeige zu erstatten. Würde nichts bringen und womöglich zu noch mehr Aggression führen würde.
Ich sag da mal lieber nix zu.
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https://19vierundachtzig.com/2021/07/04/antifa-schlaegt-und-bedroht-sterbenden-afd-bundestagsabgeordneten-martin-hebner/
Wählen dürfen nur Personen mit Staatsangehörigkeitsausweis. siehe Wahlgesetz §12+ 116 GG + kleine Anfrage zum Thema STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS. die Stimmen von PERSONAL-Ausweisträgern sind ungültig, da sie KEINE Deutschen sind
https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/16/1883-staatsangehoerigkeitsausweis
www.verfassunggebende-versammlung.de
www.preussischer-herold.de
www.gemeinde-neuhaus.de
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www.ddbradio.de
www.koenigreichdeutschland.org