Faesers Angriff auf die Freiheit: Jetzt kommt das AUFGEWACHT-Sonderheft zum COMPACT-Verbot! (
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Tag und Nacht haben wir gearbeitet: Die außerplanmäßige Sonderausgabe des AUFGEWACHT-Magazins zum COMPACT-Verbot ist fertig.
Mit dabei:- Alle Hintergründe zum Verbot (u.a. ein Interview mit Jürgen Elsässer)
- Rechtliche Einordnung
- Die Geschichte von Vereinsverboten in der BRD
- Gespräche mit Betroffenen
- Ausblicke in die Zukunft
- Strategien gegen staatliche Repressionen
Dieses Heft mit hochwertigen Artikeln zum Verbots-Komplex ist der größte Wissens-Schatz, den es bisher zum Thema gibt. Holt euch das Heft, um mitreden zu können.
Das Beste: Für alle AUFGEWACHT-Abonnenten ist das Heft kostenlos im Abo enthalten. Es wird in Kürze ausgeliefert. Nehmt euch kurz Zeit, um ein Abo abzuschließen – Ihr erhaltet das aktuelle Heft für Juli / August (Thema „Politische Justiz") & das Sonderheft zum COMPACT-Verbot. Für nur 30 € im Jahr.Hier geht‘s zum Abo:https://aufgewacht-magazin.de/bestellung
es weil
es von der Verfassung her erlaubt?
Wenn
nicht gegen das Staatsgemeinwohl mit der Vereinigung agiert
war nichts verboten
als
VATIKAN wie Bischof von Rom doch im Lateran interniert
man
dem Honigtopf so verfallen
vom dreissigjährig Krieg Frieden fabuliert?
Darum
doch der Alliierte West wie Ost nach den Haager Verträgen wie der Haager Land Krieg Ordnung gezwungen
im besetzt Gebiet ein grundlegend Recht etablieren zu müssen
um den Schaden von dem besetzt Staat wie dem Souverän
fernzuhalten.
Das
Alliiertwesen nennt es folgerichtig erstmalig in juristisch Sprach des Westen nun Grundgesetz (GG)
also in Westdeutschland
Benelux
Österreich
Schweiz.
Im
deutschen GG steht nun in Artikel fünf die Meinungs- und Pressefreiheit jedem zu.
In
neun der Vereinigungsfreiheit wird darauf abgestellt
diese nicht gegen Schutzinteressen der da 'verfassungsmäßigen Ordnung' [des besetzt Gebietes nach Artikel dreiundzwanzig]
wie gegen das Völkerrecht also 'Gedanken der Völkerverständigung' verstösst.
Nachdem
nun der Hülf alliert Wesen
die Bonner Faschisten und National-Sozialisten erkannt
der Teufel nennt sich immer anders!!!
Also
die BONN'er freien Willens dazu gebracht nach BERLIN umzusiedeln wie dort nun nur noch als Vierbuchstaben NGO BUND zu agieren.
Beginnt
nun im Tav (X) dieser BUND
wie damals nach Potsdamer Abkommen und Artikel neun des GG nach dem Jahre fünfundvierzig schon
massenhaft
Vereinigungen zu verbieten
deren beweglich Mittel all so einzuziehen
nach HLKO von Neunzehn Sieben.
Als
direkt wie potenziell betroffene Vereinigung sieht dies alles nach Unrecht aus
oder nach Altem Testament wie mit Wahnsinn geschlagen
nach dem Testament Christi wie irre böses Handeln!?
Nur
warum wohl der Friedrich Wilhelm I. in seinem Preussen den Befehl zur Rechtssetzung des 'Spitzbubenerlass' gegen die Advokati
vor nun fast dreihundert Sonnenjahren erwirkt schon?
Warum
halten diese sich mit ihren schwarzen Mänteln beim Betreten ihres Schiffes immer noch peinlichst an diesen Befehl weltweit wohl so offen seh BAR?
mit Liebe :-)TSC
Unbedingt TEILEN. Zum Verbot von Compact
Allein schon weil sie ne schweinefresse hat
Jeder Verein und jede Kapitalgesellschaft (OHG, KG, AG, GmbH) muss vor der Gründung die Rechtsform auswählen und bestätigen lassen. Bei Vereinen müssen mind. 7 Gründungsmitglieder und die Vorsitzenden die Satzung unterschreiben, sich ins Vereinsregister eintragen, die Gemeinnützigkeit wird geprüft und bestätigt. Danach darf jeder rechtliche Verein den Zusatz "e.V." verwenden. Bei einem rechtlichen Verein übernimmt der Verein die Verantwortung für die Vorsitzenden, den Vereinchefs, ausser sie handeln fahrlässig. Bei einer Kapitalgesellschaft muss vor der Gründung die Gesellschaftsform (OHG, KG, AG, GmbH) ausgewählt und bestätigt werden. Das macht bei einer Kapitalgesellschaft das Gewerbeamt. Diese Dinge sind genauso in Stein gemeißelt wie die 10 Gebote. Jede Änderung muss bei Kapitalgesellschaften beim Gewerbeamt und bei Vereinen beim Vereinsregister beantragt werden.