+ Hinweis: Freche Versammlungsbehörden weigern sich, Maskenpflicht für heute aufzuheben. So geht ihr vor! +In der neuen Coronaschutzverordnung, die ab nächster Woche gilt, ist die Maskenpflicht bei Versammlungen aufgehoben. Aus der Rechtsprechung der letzten Wochen ergibt sich, dass diese bereits jetzt nicht mehr gilt – ähnlich, wie das Spaziergangsverbot noch vor dem offiziellen Ende der letzten Verordnung gekippt wurde. Während es einige Kommunen gibt, die die Maskenpflicht nunmehr für Versammlungen offiziell aufgehoben haben, wurden an uns mehrere Fälle herangetragen, in denen bei heutigen Montagsprotesten darauf bestanden werden soll.
Es gibt zwei Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: Entweder im Rahmen eines Eilrechtverfahrens, das allerdings unverzüglich geführt werden sollte, um bis heute Abend eine Entscheidung zu erhalten. Oder die Behörden einfach vor vollendete Tatsachen stellen.
Dazu haben wir kurzfristig ein Schreiben entworfen, das gerne genutzt werden kann:„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit die Ausnahmegenehmigung nach § 17 Abs. 4 SächsCoronaSchVO, bei meiner heutigen Versammlung auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu verzichten.
Ich weise Sie darauf hin, dass sie nach der jüngsten Rechtssprechung verpflichtet sind, diese Ausnahmegenehmigung zu erteilen, die Inzidenz nahe Null lässt Ihnen keine Ermessensspielräume mehr.
Siehe auch:
VG Chemnitz, Beschluss vom 11. Juni Aktenzeichen 7 L 254/21
VG Leipzig, Beschluss vom 1. Juni 3 L 308/21
Sollten Sie diese Ausnahmegenehmigung nicht bis zum Versammlungsbeginn erteilen, werde ich die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme im Rahmen einer Fortsetzungs-Feststellungsklage gerichtlich dokumentieren lassen. Diese wird nach den Beschlüssen der vergangenen Wochen zweifelsfrei gewonnen werden. Darüber hinaus werde ich nicht auf die Teilnehmer einwirken, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, sondern diese auf den durch Sie erfolgten Rechtsbruch hinweisen. Sollten Sie gegen meine Versammlung vorgehen oder diese auflösen, weise ich Sie darauf hin, dass dies durch die offenkundige Rechtswidrigkeit der versagten Ausnahmegenehmigung strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben wird, von den Regressforderungen, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erhoben werden, ganz abgesehen.
Ich sehe Ihrer einsichtigen Antwort daher kurzfristig entgegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anmelder / Versammlungsleiter“
FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen
Der Text ist für den Popo!
Ein richtiger "VersammlungsLeiter" kann überhaupt nicht reden oder schreiben!
Er(es) ist idealerweise ein Gegenstand, nämlich ein gut sichtbar aufgestellter und 3-Stufen-Tritt oder Bockleiterchen.
Braucht kein Mensch den Text und die Partei!
Volk Erwache endlich❗
Der Zionismus ist der Unfriede auf der ganzen Welt.
Und der Pest Pandemie Erfinder, wann habt ihr vor diesem Psychopathen endlich los werden.
Die beiden WK kamen nur durch die Satanischen Zionistischen Rothschilds und verkommenen Rockefellers, Bank of England, verkommene dreckige Vatikan Bank . Dieser Schrott gehört aus der Welt geschaffen. Wielange habt ihr noch vor zu kriechen obwohl wir laufen gelernt haben.