🔥POLIZEIKONTROLLE NACH 21 UHR
ALLES RICHTIG GEMACHT!
"Ja, ich habe einen triftigen Grund." PUNKT. Mehr bedarf es nicht.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Das ist bei jedem angeklagten Vergewaltiger vorm Gericht genauso. Sonst würde er keinen Verteidiger bekommen.
Also, die Polizei muss nachweisen, dass ihr KEINEN triftigen Grund hattet, nach 21 Uhr das Haus zu verlassen. Und das soll sie erstmal schaffen
😉DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
Mit freundlichen Grüßen
R. Gretza
Kriminalhauptkommissar
Polizeipräsidium Köln
KI ST KK ST2 (Staatsschutz)
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln-Kalk
Tel.: +49 (0) 221 229 9428
Fax: +49 (0) 221 229 8812
Mail: ralf.gretza@polizei.nrw.de