5 comments

Ach Elena, so "wurstig" kommst du doch gar nicht daher.
Wem fällt da nicht sein "Russisch" ein. Meine Klavierlehrerin (Lindenberg) rollte das "R" so erotisch-rauchig, es war ein Zwang für jeden Hinterbänkler in der ersten Reihe zu sitzen. Zumal die Netzstrümpfe auf dem Lehrertisch saßen. Großvater hat mir die "2" in der Besatzersprache verziehen, als er meine Argumente hörte. Dabei war es so einfach wie heute gut zu sein: "Кукуруза, кукуруза, всем известно, что это колбаса на стебле." (»Kukurusnik« Chruschtschow)

Deutsch: Der Mais, der Mais, ein jeder weis, das ist die Wurst am Stengel"
Re-aktionaer
Warum wird nie der Name des Staatsanwaltes genannt, der sowas vor Gericht bringt. Diese Menschen treten im Schutz des Amtes Bürgerrechte mit den Füßen und bleiben dabei immer anonym.
Gernot Gusner
Es wir langsam Usus, Unglaube an medien- und politikervermittelten Tatsachen, oder etwas anderes zu glauben oder wissen zu meinen, als offiziös bis offiziell verbreitet wird, unter Strafe zu stellen.
Meinem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaats entspricht das nicht.

Ich würde z. B. auch niemanden bestrafen, der heute noch inbrünstiger Überzeugung erzählt, das Massaker in Katyn hätten Deutsche angerichtet. Unglaube ggü. Tatsachen ist Kopfschütteln, ggf. Bedauern und Achselzucken wert; die Wahrheit bedarf m. E. keines strafrechtlichen Schutzes.
Lasst uns in diesen turbulenten Zeiten auch um positiven Ausgleich kümmern. Es ist Wochenende, gönnt euch etwas Schönes. t.me/ganzheitlich_gesund