+ Leipziger Verwaltungsgericht kippt Aufzug- und Spaziergangsverbot! Aktenzeichen zum Eilbeschluss liegt vor! +Gestern haben wirr in unserem Telegramkanal über die spektakuläre Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig berichtet, das in einem Eilverfahren eine Demonstration mit Aufzug erlaubt hat.
Dieser Beschluss wird Folgen haben und setzt die Versammlungsbehörden in ganz Sachsen unter Druck, gänzliche Verbote von Aufzügen werden jetzt nicht mehr möglich sein.Und: Damit darf auch kein Spaziergang mehr gestoppt oder gar gekesselt werden, denn selbst, wenn dieser unangemeldet ist, handelt es sich NICHT um eine Ordnungswidrigkeit (das ist nur bei der Teilnahme an einer zuvor verbotenen Versammlung der Fall).
Parallel dazu ist unser Eilverfahren am Sächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig, mit dem wir das Aufzugverbot auch rückwirkend für den Zeitraum der letzten Verordnung kippen werden, dadurch werden alle OWi-Verfahren aus diesem Zeitraum, die sich auf Spaziergänge beziehen, ebenfalls gegenstandslos (alleine in Zwönitz dürften dies etwa 300+ Verfahren sein).
Mittlerweile liegt uns das Aktenzeichen der gestrigen Entscheidung vor:3 L 308/21, Beschluss des VG Leipzig vom 1. Juni 2021
Sobald wir den Urteilstenor vorliegen haben, werden wir nachinformieren. Schon jetzt könnt Ihr aber auf diesen Beschluss verweisen, wenn in eurer Stadt ein Aufzug angemeldet werden soll. Oder wenn - was leider öfter vorkommt - euer Spaziergang zur Versammlung erklärt und plötzlich gekesselt wird.
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Klasse gemacht!
Seit wann wollen sie uns die einfachsten Dinge des Lebens verbieten und dann erlauben, als, wenn es ein neues Belohnungssystem zu geben hat?
Aber Abfahrt. Das Leben mit all seinen bunten Facetten steht jedem zu.