Ein sehr eindeutiges Urteil - das dennoch einen heiklen Punkt (zumindest innerhalb eines Rechtsstaats) ausklammert:
Selbst wenn gewaltbereite Gegendemonstranten zu erwarten gewesen wären, kann und darf dies keinesfalls Anlass für eine Kommune sein, einen Mietvertrag für eine Stadthalle zu kündigen.
Das Gewaltmonopol liegt ja beim Staat und das zu Recht, denn wie sonst will er den Schutz von Grundrechten durchsetzen?
Und der Staat muss dies durchsetzen, um Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit auch für unpopuläre Mindermeinungen zu sichern. Denn das ist ja gerade der Kern eines demokratischen Rechtsstaates.
Wäre das Verwaltungsgericht also im Zweifelsfalle bereit gewesen, das fallen zu lassen???

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-stuttgart-7k1743-23-impfgegner-duerfen-veranstaltung-in-stadthalle-abhalten/

1 comment

Genau das ist der wichtige Punkt. Dass sich das Gericht damit nicht befasst, bestätigt die bereits länger vorhandene Cancel-Culture auch bei Richtern. Nicht nur die Meinungsfreiheit ist seit spätestens 2020 gefährdet sondern auch die Unabhängigkeit deutscher Richter. Willkommen im besten (Coronazi-) Deutschland aller Zeiten!