Aufgrund der dynamischen Situation der Testpflicht an den Schulen und der "Beweislastumkehr" (Kindern, die zur Schule oder Notbetreuung erscheinen, wird ein stillschweigendes Test-Einverständnis der Eltern unterstellt, sofern sie keinen Negativbescheid vorweisen können) Hier noch ein kurzes Schreiben um der Erlaubnis zur Testausführung nochmal explizit zu widersprechen.