Ich stelle mir vor, wie sie die Antifa mit Wasserwerfern be"kämpft" hätten! Dann hätten sie die gefrorene Antifa direkt als Brandmauer gegen die Altparteien aufstellen können
Jeder Busfahrer der das Pack nach Riesa gefahren und zurück,die sollten bei einer AfD Regierung alle entlassen werden . Auch für die ganzen Schäden sind die verantwortlich und sollten auch zur Kasse gebeten werden .
Wenn die dort Maskierten keine potentiellen Gewalttäter sind, sind sie Menschen, die im Alltag von Fäsers DemokratieLeben durch den Steuerzahler ausgehalten werden, und einfach nicht erkannt werden wollen. Handwerker, Industriearbeiter, Zeitungszusteller, Arbeitslose, Postboten, Amazon-Mitarbeiter, Hermes-Mitarbeiter, kurz, die arbeitende Bevölkerung wird man dort vergeblich suchen. RT hat sich die Mühe gemacht, zwei Stunden lang dort lautlos Mäuschen zu spielen: https://vkvideo.ru/video-134310637_456282360
Kama
Alles Antifa, was da auf der Straße keucht und fleucht. Luuuustig 🤣 diese kleinen Loser und Nichtsnutze. Ich wette, da war keiner dabei, der nur ansatzweise mal gearbeitet hat oder überhaupt was positives für die Gesellschaft gemachten hat. Abgesehen davon, die können sich weder gut kleiden noch ihre Haare frisieren. Nicht mal die einfachsten Sachen bekommen die hin. Was für Versager 😅
Islamisten und illegale Migranten töten und vergewaltigen unsere deutschen Bürger, keinen von denen interessiert es. Aber sich zu Tausenden nach Riesa karren lassen, nur um sich dort den Arsch abzufrieren und "Nazis raus" zu brüllen. Echte Qualitätsmenschen sind das!
Kalle Sieger
Wie wäre es mal mit einem Vermummungsverbot auf Demos? Ich glaube da würden nur noch 10% der Leute kommen, Feiglinge
Jo, letztendlich, wenn es die CDU ernst meinte, hätte sie schon Nachts alle Autobahnen und Bundesstraßen nach Riesa "abgeriegelt". Alle ankommenden Busse abgefangen, festgesetzt und die "Teilnehmer" anschliesend mit den Bussen wieder nach Hause geschickt. Weniger Aufwand, weniger Kosten- allein der Wille hat gefehlt.
Deutschland gilt das sogenannte Vermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird. Dort heißt es in Absatz 2:
Es ist […] verboten,
[bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen, bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Grundsätzlich sind Kostüme, Masken und ähnliches bei öffentlichen Veranstaltungen also verboten und dürfen nicht getragen werden. Somit soll sichergestellt werden, dass eine zweifelsfreie Feststellung der Identität möglich ist.
Wer dem Vermummungsverbot nicht nachkommt muss laut § 27 Versammlungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Es handelt sich also um einen Straftatbestand, der bei einer Anzeige eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen kann.
Obacht: Auch das Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und steht unter Strafe. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Oliver Grün
Es gibt genug BFE die von sich aus wollen, aber nicht dürfen. Die Einheit eines Bekannten wollte nach dem G20-Gipfel 2017 der "Roten Flora" einen Hausbesuch abstatten, inkusive einer Hausentkernung. 😉
Handwerker, Industriearbeiter, Zeitungszusteller, Arbeitslose, Postboten, Amazon-Mitarbeiter, Hermes-Mitarbeiter, kurz, die arbeitende Bevölkerung wird man dort vergeblich suchen.
RT hat sich die Mühe gemacht, zwei Stunden lang dort lautlos Mäuschen zu spielen:
https://vkvideo.ru/video-134310637_456282360
Es ist […] verboten,
[bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Grundsätzlich sind Kostüme, Masken und ähnliches bei öffentlichen Veranstaltungen also verboten und dürfen nicht getragen werden. Somit soll sichergestellt werden, dass eine zweifelsfreie Feststellung der Identität möglich ist.
Wer dem Vermummungsverbot nicht nachkommt muss laut § 27 Versammlungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Es handelt sich also um einen Straftatbestand, der bei einer Anzeige eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen kann.
Obacht: Auch das Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und steht unter Strafe. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Die Einheit eines Bekannten wollte nach dem G20-Gipfel 2017 der "Roten Flora" einen Hausbesuch abstatten, inkusive einer Hausentkernung. 😉