Das "Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" wurde am 3. Juli 2020 in 3. Lesung durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Es verpflichtet Internetplattformen und soziale Netzwerke, Hassposts ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat nun festgestellt, dass das Gesetz teilweise verfassungswidrig ist.
So gehen laut Gutachten insbesondere die Befugnisse des BKA, Bestandsdaten von Internetnutzern abzurufen, ohne dabei an nennenswerte Voraussetzungen geknüpft zu sein, zu weit. Der Abruf von Namen, Geburtsdatum und Adresse stellt eine Verletzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung sowie des Telekommunikationsgeheimnisses dar.
Bundespräsident Steinmeier hat das Gesetz bislang nicht unterschrieben. Ohne die Zustimmung des Bundespräsidenten kann kein Gesetz in Deutschland in Kraft treten.