Vor einigen Jahren habe ich mal als Zuschauerin einem solchen Verfahren beigewohnt. Der Bewerber wurde von zwei kräftigen Polizisten reingeführt. In Handschellen und Fußketten vertrat er vor Gericht seinen Antrag. Natürlich war ein Übersetzer zugegen und ein Anwalt gestellt worden. Der Richter schrieb jedes einzelne Wort händisch mit. Dann lass er alles vor und der Übersetzer musste es wieder zurück übersetzen, damit der Antragsteller zustimmen konnte. Nun mache ich mal einen Sprung zu meinem Verfahren vorm selben Verwaltungsgericht, welches am selben Tag stattfand. Da ging es natürlich nicht um einen Asylantrag. Ich musste den Richter fast zwingen überhaupt irgendetwas zu protokollieren.
Es sollte sich aber niemand zu früh freuen, denn dadurch werden Eire Verfahren, die Ihr vielleicht vorm Verwaltungsgericht habt, alle nach hinten geschoben.
Ich habe vor Jahren schon gelesen von 6 Kammern des Verwaltungsgerichts sind 5 Kammern nur mit ASYL beschäftigt. Ist doch nicht schlimm, der dumme Alman kann doch jahrelang entrechtet warten, und dann kommt auch viel Müll dabei raus ...
Jens
Interessiert nur keinen, der das entscheiden könnte