An dieser Stelle mal etwas Geschichtliches:
Der sogenannte Reichstagsbrand in Berlin fand Ende Februar 1933 statt. Durch die Staatsführung wurde Marinus van der Lubbe als Verantwortlicher ausgemacht. Dass van der Lubbe der Täter gewesen sein soll, wurde bereits kurz nach dem Brand angezweifelt. Die Regierung nutzte den Reichstagsbrand, um gegen ihre politischen Gegner, welche das Regime als Gefahr für sich einschätzte, vorgehen zu können. Mit der Reichstagsbrandverordnung wurden diejenigen Verfassungsartikel außer Kraft gesetzt, die bürgerliche Freiheiten garantierten.
Van der Lubbe hatte Kontakt zu „ Agents Provocateurs“ der politischen Polizei. 2019 wurde ein Dokument mit einer eidesstattlichen Versicherung eines früheren SA-Mitglieds bekannt, in der er erklärte, van der Lubbe zum Reichstag gefahren zu haben. Bereits bei der Ankunft hätten er und ein Kollege Brandgeruch und Rauchschwaden wahrgenommen. Das Amtsgericht Hannover bestätigte die Echtheit der Niederschrift.
http://archive.is/RTrzn
Die Berliner Feuerwehr rückte mit mehr als 60 Fahrzeugen an, Feuerwehrleute aus 15 Revieren waren im Einsatz. Der Plenarsaal wurde vollständig zerstört.
Nach 1945 tauchten eine Reihe von fadenscheinigen Gutachten sowie allerlei schlecht gefälschte Dokumente auf, welche die nationalsozialistische Reichsregierung bezichtigten, den Brand gelegt zu haben. Diese wurden als Falsifikat enttarnt. Der geständige van der Lubbe wollte mit seiner Brandstiftung ein Zeichen gegen die Machtübernahme der Nationalsozialisten setzen.[1]
Als Reaktion wurden am 28. Februar 1933 durch die NSDAP die Reichstagsbrandverordnung erlassen, die Teile der Weimarer Reichsverfassung faktisch außer Kraft setzten.“
Fußnoten
↑ Sven Felix Kellerhoff: Der Reichstagsbrand – Die Karriere eines Kriminalfalls, be.bra verlag (2008); Seite 132 – Die Lösung