Sächsisches Landesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen ab - die von westlichen CDU-Funktionären durchsetze Justiz im Freistaat bleibt sich treu!
Mit Beschluss vom 23. April (zugestellt am 26. April) hat das Sächsische Landesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, welches eine Testpflicht an Schulen für zulässig erklärte, abgelehnt (Aktenzeichen Vf. 35-IV-21). In der Begründung heißt es, die Folgen für die Schüler seien weniger schlimm als für die Gesellschaft, wenn Testungen unterbleiben würden, schließlich würde eine gefährliche Pandemie bekämpft.
Die klagende Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann aus Chemnitz sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich die Justiz in Sachsen in weiten Teilen mittlerweile vom politischen Druck Treiben lässt, statt unabhängig zu entscheiden. Diese Entwicklung ist sehr bedenklich. Dennoch werden weitere, juristische Schritte eingelegt.
FREIE SACHSEN:
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Hier ist Art. 20/4 GG längst in Verzug und zwar mit Gefahr für unser aller Freiheit und Sicherheit. Was sich derzeit zusammen braut, dürfen die PolitikDARsteller in Berlin und anderswo auslöffeln und zwar mit persönlicher Haftung. Bis dahin - Heil Merkel!!!