Die Regierung testet jeden Tag aufs Neue, wie weit sie es noch treiben kann. Leider warten viel zu viele sehnsüchtig auf die Impfung. Und all diejenigen hassen die Impfgegner immer mehr und immer öffentlicher.
Die UN-Res. 53/144 steht über dem Bundesrecht. Die Corona-Schutzverordnung verstößt massiv gegen das Völkerrecht und steht mit dieser nicht im Einklang. Werden wir uns unserer Rechte bewusst, fordert das ein, was Euch zusteht. @FdWOeffhttps://www.youtube.com/watch?v=K8d3yChxloQ
Am besten mitsamt ihrer ganzen Polit-Mischpoke lebenslänglich nach Sibirien ins Gulag und arbeiten, bis sie tot umfallen. Vielleicht hat Putin noch ein paar Plätze frei.. ;-))
Der Europarat (Achtung: Das ist nicht die EU) hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf. Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder weil sich jemand einfach nicht impfen lassen will. Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordeet. Die Entschließung insgesamt ist nicht contra Impfung - das muss klar sein, Aber sie setzt Standards und Verpflichtungen fest. Mit der Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte dürften damit ausgeschlossen sein. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jedem Heimleiter, jedem Arbeitgeber, jeder Behörde, jedem Reiseanbieter etc. kann man sich nun darauf berufen.
Einfach krank, wohin wir im Jahre 2021 geraten sind...
Aber sie setzt Standards und Verpflichtungen fest. Mit der Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte dürften damit ausgeschlossen sein. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jedem Heimleiter, jedem Arbeitgeber, jeder Behörde, jedem Reiseanbieter etc. kann man sich nun darauf berufen.