Wichtige Information für Eltern: Klage gegen Testterror und Abschaffung der Abmeldemöglichkeit vom Präsenzunterricht eingereicht!Die neue Coronaschutzverordnung trifft vor allem (Schul-)Kinder hart und die Unruhe unter Eltern ist mehr als verständlich. So sollen Kinder weiter getestet und gleichzeitig Druck aufgebaut werden, damit sich Kinder impfen, um der Dauertestung zu entgehen. Durch die Abschaffung der Möglichkeit, Kinder vom Präsenzunterricht abzumelden, soll zudem allen Kindern und Eltern, die sich keiner Testung unterziehen wollen, das Leben erschwert werden – es droht eine Verfolgung wegen Verstößen gegen die Schulpflicht, von Bußgeldern bis zum Kindesentzug ist bei dieser Landesregierung mittlerweile alles denkbar.
Am Montagvormittag hat der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Klage mit Eilantrag vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Ziele:
1.) Die Testpflicht unverzüglich aufheben zu lassen, da die Voraussetzungen, unter denen das Gericht diese im Eilverfahren im März 2021 noch gerechtfertigt hat, nicht mehr vorliegen.
2.) Den Eltern die Möglichkeit wieder einzuräumen, ihre Kinder abzumelden, falls das Gericht weiter Kretschmers verfehlte Coronapolitik verteidigt und sich veranlasst sieht, selbst von seiner eigenen Betrachtung aus dem Frühjahr abzuweichen.
Die Klage hat Regelungswirkung für alle sächsischen Schüler, ein einzelnes Vorgehen ist nicht notwendig – im Gegenteil, im Verlustfall kostet das nur unnötig Geld, über das sich die Kassen des Freistaates freuen.
Mit einer Entscheidung ist zeitnah zu rechnen, es ist aber nicht sicher, dass diese vor Wiederbeginn des Unterrichts fällt. Derzeit werden Verhaltenstips und Möglichkeiten gesammelt, die Eltern bereitgestellt werden können, um möglichst wenig Angriffsfläche für behördliche Schikanen zu bieten und ihren Kindern endlich wieder einen Schulbesuch zu ermöglichen.Neben dem politischen Protest, etwa in Initiativen oder auf der Straße, bleibt die juristische Auseinandersetzung – trotz vielen Urteilen, die mit rationalen Gedankengängen nicht nachvollzogen werden können – notwendig, um auch dort einzelne Befreiungsschläge für unsere Freiheiten durchzuführen. Oder das, was uns von diesen Freiheiten noch verblieben ist.
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Ich habe einen "Teilerfolg" an der Schule meiner Tochter erzielen können.
Ich habe das unten aufgeführte Schreiben an die Schule geschickt , die wiederum haben es zum unteren Schulamt geschickt.
Der Schulleiter rief mich gestern an und hat mir gesagt, dass ich mit dem Schreiben völlig im Recht bin.
Aber......
Das Schulamt interessiert es nicht.
Die haben gesagt , dass mir mitgeteilt werden soll, dass schulpflicht herrscht.
Der Schulleiter meiner Tochter versucht wirklich zu helfen.
Er hat zu mir gesagt , dass die Paragraphen die in dem Schreiben stehen über dem der Schulverordnung stehen und er selber nicht versteht , warum das Schulamt sich queer stellt.
Er geht davon aus , dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird.
Dennoch denke ich das ist erster Erfolg.
Jeh mehr Eltern dieses Schreiben an Ihre Schulen schicken , desto mehr können erreichen.
Viel Erfolg
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.08.2021 möchte ich wie schon häufiger erwähnt nocheinmal darauf hinweisen, dass meine Tochter/Sohn nicht die Schulpflicht verweigert,
sondern die Testpflicht an Ihrer Schule.
Meine Tochter/Sohn ......... macht von folgenen aufgeführten Rechten gebrauch:
Die Verpflichtung zur Testpflicht zur Wahrung der Schulbesuchspflicht ist vor allem nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.
So führt der bayVGH in seinem Beschluss vom 12.04.2021, Az.: 20 NE 21, 926 aus, dass er "die Begründung der Verordnung nicht in der Weise versteht, dass Schülerinnen und Schüler, die keinen negativen Test vorweisen, nur dort am Distanzunterricht teilnehmen können, wo dieser gegebenenfalls angeboten wird, sondern in der Weise, dass ähnlich dem Wechselunterricht, soweit erforderlich, grundsätzlich Präsenz- und Distanzunterricht flächendeckend stattfindet. Nur so sind die Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährleistet.
Denn entfiele eine Beschulung insgesamt, könnte nicht mehr von einer freien Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten ausgegangen werden. Es bestünde die Gefahr, dass die Einwilligung gerade nicht aufgrund eines freien Entschlusses erfolgt, sondern nur unter dem "Druck", ansonsten vom Schulunterricht gänzlich ausgeschlossen zu werden und damit womöglich Bildungsnachteile zu erfahren."
Die Testverweigerung darf mithin nicht zu Nachteilen führen. Knüpft der Verordnungsgeber also die Schulbesuchspflicht an eine (eigentlich "freiwillige") Testpflicht, verstößt er nicht nur gegen das Recht auf Bildung, dass als Menschenrecht in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sowie in Art. 28 der Kinderrechtskonvention, in Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention, als Teil der Menschenwürde (im Sinne einer unerlaubten willkürlichen Vorenthaltung von Bildungschancen) sowie Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist, sondern auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Jedenfalls ersuchen wir Sie, als Behörde, aufgrund der Prüfungskompetenz auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aus Art. 20 Abs. 3 GG, selbst zu prüfen, ob die Rechtsvorschrift anwendbar ist, weil Sie nicht sehenden Auges rechtswidrige Normen anwenden können.
Ich bitte Sie dies zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Das RKI meldet Stand 30.08.2021 für Sachsen 47 Neuinfektionen!
Für Dresden wurden 42 lt. Dashboard gemeldet (Samstag und Sonntag ruhte man).
Nun liegt die Vermutung nahe, dass für Dresden einfach mal die Zahlen des Wochenende den Zahlen für Montag zugeschlagen wurde. Das würde natürlich ebenfalls eine entsprechend hohe Inzidenz zur Folge haben.
Vor allem wenn man sich die Neuinfektionen der anderen Kreise und kreisfreien Städte Sachsens für den Montag anschaut, ist klar:
Da kann etwas nicht stimmen!
Kontrolliert eigentlich jemand die Zählweise des Dresdner Gesundheitsamtes??
https://www.smk.sachsen.de/staatsminister.html
Man hat hier echt die Faxen dick.