Plakat ist i.d. Stadt Overath. Hammer... Was für Blödsininge Drohgebärden. 25.000€ von wegen. Sollen sie mal bei einem Menschen mit Hartz4 einkassieren. Was für ein Witz. Hauptsache gleich den Menschen drohen und einschüchtern..
Giovanni Labellarte
Ich würde dieses drecksplakat runter reisen sollen sich schämen diese Verbrecher ich warte nur auf den Tag bis die alle vor einem militär Gericht stehen und verurteilt werden
Edel Super
Erst wenn die linken Zombies weg sind, werden wir wieder normal Leben können.
Baut das Schild ab, es kann sich nur um einen „Schild“-Bürgerstreich handeln. Wow Leute, geht mehr Verarsche????
Bonzo
Der Politiker als solcher und das Regierungsmitglied im besonderen beruft sich natürlich auf das Grundgesetz das er selber mit Füßen tritt. Soll heißen das diese Verbrecher straffrei ausgehen werden.----------
... (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. (3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich. (4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
... (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.