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Ja ich bin interessiert das, Sie in den Knast wandern.
Und hier noch eine Prozessvollmacht für die CDU...
Der Aufstand und folgende Gang vors Verfassungsgericht des Landes Thüringen ist eiskalt schon im Vorfeld geplant gewesen!!!
https://www.youtube.com/watch?v=hbymT5SeRSY
Dämon Boo
Wenn ich den sein grenzdebiles und arrogantes grinsen sehe möchte meine Faust sein Gesicht planieren! Der ist wirklich noch nicht gegen eine parkende Faust gerannt!
Dämon Boo
Wenn ich den sein grenzdebiles und arrogantes grinsen sehe möchte meine Faust sein Gesicht planieren! Der ist wirklich noch nicht gegen eine parkende Faust gerannt!
Warum, glaubst du, ist der Voigt so ein scheunentorgroßes Arschloch geworden?
Gib einem Mobbingopfer, welches seine gesamte Schulzeit Dresche bezogen hat, etwas Macht und er mutiert zum absolutesten Oberarschloch aller Zeiten.
Er tobt heute aus, was er als Kind und Jugendlicher nie konnte, weil ihm die Mittel der Macht dazu fehlten.
Thomas Meißner
Nur noch AFD!
Dumm ! Dümmer ! SPD
Caroline X
Zuviel Aufmerksamkeit für die Lanz-Shitshow in Dauerschleife, immer dieselbe arrogante Attitüde der ewig gleich verlogenen Schleimscheißer-Brigaden, Lanz führt angeblich deren Verfehlungen vor, in Wahrheit kriegen die miesesten unter ihnen eine regelmäßige Plattform, um ihre infamen Ergüsse publikumswirksam zu inszenieren, Pseudo-Aufklärer Lanz liefert die künstliche Empörung , Klappe zu, Affe tot.
Ron Fishborn
Was für ein Leuchtfeuer der Intelligenz. Man kann soviel Blödheit von Mr. Mett nicht ertragen. Traurig.
Alius
Fallt nicht drauf rein. Ist alles nur Show. Die Politik in Deutschland wird nicht in Deutschland gemacht
bitte fallt trotzdem niemals auf die linken Zecken rein
Roscoe
Es gibt chrtliche politiker.da sollte man mal nach Kinder Filmen... Gucken....
Mett Mario : Was für ein Wendehals.
Willi
was für ein widerwärtiger Typ...
Das gilt aber auch für Lanz, denn wir vergessen und vergeben nichts.
Surly
Wen Tim "jetzt erst recht" sagt ohne das im spucke raus kommt meint er nicht ernst 🤣
Flying Dutchman
Nach Chaos-Sitzung: CDU erzielt Erfolg vor Thüringer Verfassungsgericht
Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich, wie aus einem Beschluss des Gerichts hervorgeht.
Wohl eine versiffte Rechtsprechung

Wie erwartet hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Thüringen am späten Freitagabend seine Entscheidung über den Eilantrag der CDU-Fraktion im Erfurter Landtag getroffen. 
Nach übereinstimmenden Meldungen der lokalen Presse haben die Richter dem Eilantrag größtenteils stattgegeben. Das berichtet unter anderem die Thüringer Allgemeine unter Berufung auf "Parlamentskreisen". Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass es kein exklusives Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für das Amt des Landtagspräsidenten gibt. Es beruft sich dabei auf die Parlamentsautonomie. Damit dürfen auch andere Fraktionen entgegen des Wortlauts der bisher geltenden und mit Gesetzesrang ausgestatteten Geschäftsordnung des thüringischen Landtags bereits im ersten Wahlgang Kandidaten stellen.
Den Alterspräsidenten des Landtags Jürgen Treutler (AfD) verpflichten die Richter mit ihrer Entscheidung, in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die von CDU und BSW beantragte Neufassung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Die Thüringer Allgemeine zitiert wie folgt aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs:
"Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungsmaßnahmen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss der Geschäftsordnung zu erfolgen hat."
Die Abgeordneten hätten das "aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie" abgeleitete das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei "sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung" festzulegen. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig, so die Verfassungsrichter
Was für ein hinterfotziger,verlogener und schäbiger Lump ist dieser Abschreiber.....da bekomme ich fiesen Ausschlag von
René
Flying Dutchman
Nach Chaos-Sitzung: CDU erzielt Erfolg vor Thüringer Verfassungsgericht Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich, wie aus einem Beschluss des Gerichts hervorgeht. Wohl eine versiffte Rechtsprechung Wie erwartet hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Thüringen am späten Freitagabend seine Entscheidung über den Eilantrag der CDU-Fraktion im Erfurter Landtag getroffen.  Nach übereinstimmenden Meldungen der lokalen Presse haben die Richter dem Eilantrag größtenteils stattgegeben. Das berichtet unter anderem die Thüringer Allgemeine unter Berufung auf "Parlamentskreisen". Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass es kein exklusives Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für das Amt des Landtagspräsidenten gibt. Es beruft sich dabei auf die Parlamentsautonomie. Damit dürfen auch andere Fraktionen entgegen des Wortlauts der bisher geltenden und mit Gesetzesrang ausgestatteten Geschäftsordnung des thüringischen Landtags bereits im ersten Wahlgang Kandidaten stellen. Den Alterspräsidenten des Landtags Jürgen Treutler (AfD) verpflichten die Richter mit ihrer Entscheidung, in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die von CDU und BSW beantragte Neufassung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Die Thüringer Allgemeine zitiert wie folgt aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: "Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungsmaßnahmen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss der Geschäftsordnung zu erfolgen hat." Die Abgeordneten hätten das "aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie" abgeleitete das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei "sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung" festzulegen. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig, so die Verfassungsrichter
...."in mehreren Punkten erfolgreich"
Und wo ist sie nicht erfolgreich????
MMA👊🏽 Südstadt
WÜRDE MARIO VOIGT DIE CDU VERTRETEN, SO IST ER EIN ABSOLUTER ANTI-CHRIST‼️ DIESE PERSON IST DER LEIBHAFTIGE TEUFEL‼️ ER IST SEELENLOS, DA ER DIE SIEBEN TODSÜNDEN VERKÖRPERT!!!! ER IST DER GRÖSSTE EGOIST, NUR AUF SEINE EIGENEN VORTEILE AUS FIXIERT, EIN IGNORANT, WEIL ER DEN WÄHLERWILLEN OFFENSICHTLICH NICHT AKZEPTIERT UND IST ZUDEM AUSGESTATTET MIT EINER UNENDLICHEN GIER NACH MACHT‼️ FÜR MICH IST MARIO VOIGT DER ABSCHEULICHSTE MENSCH AUF DER GANZEN WELT‼️ ER IST ABSOLUT BÖSE, DENN DAS BÖSE-DIE BOSHEIT- IST FÖRMLICH IN SEINEM DIABOLISCHEN GRINSEN EINGERITZT‼️
LIEBE THÜRINGER: WEHRT EUCH GEGEN DIESEN TEUFEL‼️ EUER THÜRINGEN HAT EINE WAHRE BEFREIUNG VERDIENT- DIE AFD ALS REGIERUNGS-PARTEI‼️
Alexandra Winkler
Ich bin gespannt, dieser Beschiss geht bis zum Verfassungsgericht. Unglaublich, dass diese Leute auch Putschisten sind.Es wird einem kotzübel.Stasi- Fascholand der Altparteien -Bande!🤮
Patrioten, kommt morgen 8.45 Uhr
(28.9.24) zum Landtag! Wir wollen den Altparteien einen gebührenden Empfang bereiten!
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