"Das Amtsgericht Weimar hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt. Das Gericht hat entschieden, dass die „Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen“. Und besagte Maßnahmen untersagt. Nachdem im Netz zunächst Zweifel an der Echtheit geäußert wurden, bestätigte Steffen Dittes, stellvertretender Vorsitzender der Linken in Thüringen, die Echtheit. Das Urteil hat das Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21."
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