"Köln: Gaststätten können Einlass-Bedingungen frei bestimmen"
"Auch das Vorzeigen der Corona-App vor Einlass in der Gaststätte könnten die Wirte ihren Gästen aufzwingen, um sich abzusichern."
"Im Zivilrecht gibt das Hausrecht Eigentümern oder Mietern von Räumlichkeiten das Recht, festzulegen, wer unter welchen Bedingungen Zutritt hat“, erklärt die Kölner Kanzlei Solmecke auf EXPRESS-Nachfrage."
archive.is/Mg3wjt.me/SandraGabriel269
SONDERN... einfach nicht hingehen, wo jemand meint, Zulassbestimmungen und Einlasskontrollen übertreiben zu müssen.
Fun Fact: das auf dem Bild gezeigte Face Shield ist in NRW nicht zugelassen als Ersatz für Gehorsamsläppchen .... böse Aerosole, Sie verstehen?
Jedem wie er es verdient...