"So wird in der Hauptstadt, in der es jährlich rund 5000 Demonstrationen gibt, das sogenannte Vermummungsverbot gelockert. Es soll künftig nur noch möglich sein, Vermummungen zu untersagen, wenn es eine entsprechende Anordnung der zuständigen Behörde gegeben hat."
"Demonstrationen sollen auch auf privaten öffentlichen Verkehrsflächen wie in Bahnhöfen oder in Shoppingmalls möglich sein."
"Wenn Polizeikräfte auf Versammlungen anwesend sind, müssen sie sich zu erkennen geben. Darüber hinaus dürfen Polizisten Teilnehmer von Demonstrationen nur noch offen filmen und auch nur „zur Gefahrenabwehr“
"Künftig soll es außerdem leichter möglich sein, sogenannte Hassdemonstrationen zu verbieten. Das gilt etwa im Fall von volksverhetzenden Versammlungen, wenn es dort zu Aufstachelung zu Hass oder Gewalttaten kommt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen, die die NS-Gewaltherrschaft verherrlichen."
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Hass wird überwiegend unterstellt, z.B., wenn man gegen die Flüchtlingspolitik ist oder sogar für die Bewahrung eines deutschen Abstammungsvolks.