"Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) mit einer Allgemeinverfügung erlassene Shopping-Testpflicht gekippt. Die Allgemeinverfügung erweise sich "nach summarischer Prüfung als rechtswidrig", teilte das Gericht am Dienstag mit."
"In seiner Erklärung zur Gerichtsentscheidung betont das Rathaus, dass die Anordnung des Verwaltungsgerichts "nur im Verhältnis zum antragstellenden Baufachmarkt, jedoch dem Grunde nach nicht für alle Einzelhandelsbetriebe" gelte."
"In seiner Allgemeinverfügung vom 24. März hatte Potsdam festgelegt, dass ab vergangenen Samstag (27.3.) das Einkaufen im Einzelhandel und auch in Baumärkten, Gartenfachmärkten und Gärtnereien nur mit Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Schnelltests möglich ist. Davon nicht betroffen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien und der Buchhandel, die auch im harten Lockdown geöffnet bleiben."
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