Ich hatte auch einen und nach ca.1Jahr ohne Benutzung ist er auseinander gefallen.Ausserdem war er viel zu schwer um effizient mit ihm arbeiten zu können.Allein der Überraschungseffekt war gut❣
Okay..... aber da ist nix zu finden. Nenn doch mal die Stelle im waffengesetz die du meinst.
Marcel L.
Hieb- und Stoßwaffen Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert. Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.
Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert. Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.