8 comments

Super und verboten den darf man mittlerweile nicht mal Zuhause haben. Da macht man sich strafbar in der tollen Besatzungszone BRD.
Ich hatte auch einen und nach ca.1Jahr ohne Benutzung ist er auseinander gefallen.Ausserdem war er viel zu schwer um effizient mit ihm arbeiten zu können.Allein der Überraschungseffekt war gut❣
Marcel L.
Zven
Dann lese mal das neue Waffengesetz.
Hast du eine Quelle oder die genaue Stelle?
Marcel L.
Zven
Google
Okay..... aber da ist nix zu finden. Nenn doch mal die Stelle im waffengesetz die du meinst.
Marcel L.
Hieb- und Stoßwaffen
Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert. Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.