Unter dem Vorwand, die CO2-Emissionen zu ermitteln, die durch das Pendeln der Arbeitnehmer und den Berufsverkehr entstehen, sind nun alle Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern verpflichtet, ab 1. Jänner 2024 ein Jahr lang Daten über die Mobilität ihrer Mitarbeiter zu sammeln und diese ab 2025 dem Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft zu übermitteln.
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