Das hat mit der Versicherung zu tun. Wen denen vor der Öffnungszeit einer im Laden ausrutscht oder was kaputt macht, greift die Versicherung nicht. Außerdem dürfen Sie auch nichts vor der offiziellen Öffnungszeit verkaufen. Dafür gibt es entsprechende Gesetze eben um die Mitarbeiter zuschützen. Jemand wie Frau Künsast sollte das wissen. Aber die lebt ja seit jahrzehnten in ihrer eigenen vom Steuerzahler finanzierten Welt.
und wofür braucht sie überhaupt DB Reisezentrum? zahlt doch gerne den vollen Preis am Automaten oder alternativ den "Sparpreis" im Onlineshop am eigenen Gerät unter Angabe aller privaten Daten und ohne physischen Ausdruck des Fahrscheins. oder will sie eine Verspätungsentschädigung anfordern, die man immer garantiert bekommt, wenn man DB (nicht) fährt?