Mordanschlag auf Chemnitzer Montagsspaziergang - unter den Augen der Polizei!Am Montagabend hat sich in Chemnitz ein Kapitalverbrechen ereignet: Als der Spaziergang auf die Theaterstraße einbog, wurde aus den obersten Stockwerken des über 30-Meter hohen Hochhauses Rosenhof 18 eine gefüllte Bierflasche auf den Spaziergang geworfen - diese verfehlte die Teilnehmer nur knapp. Obwohl die Polizei anwesend war, wurden keine Maßnahmen ergriffen, weder die Personen im Hochhaus festgesetzt, noch die Tatwaffe sichergestellt.
Der Youtuber Bernd Arnold hat den Vorfall aufgezeichnet (das gesamte Video:
https://youtu.be/GpSizZcQRkQ), einer der Augenzeugen ist der ehemalige Bundestagsabgeordnete Ullrich Oehme.
Die FREIEN SACHSEN werden noch heute Strafanzeige wegen versuchten, heimtückischen Mordes erstatten. Es ist skandalös, dass bisher keine polizeilichen Maßnahmen ergriffen worden. Wir fordern sofortiges Handeln und die Einrichtung einer Mordkommission!FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen
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Aber, wo kein Wille da kein Weg!!
Mordkommision halte ich auch für völlig übertrieben.
Anzeige würde ich aber auch stellen.
Glücklicherweise ist niemand verletzt worden.
Das hätte aber durchaus schlimmere Folgen haben können.
Wenn der Sachverhalt so stimmt,haben die Täter zumindest die Verletzung von Menschen vorsätzlich in Kauf genommen.
Das ist eine Straftat und als solche muss sie behandelt werden.
Das sehe ich auch so.
- fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung WÄRE
- was Mord bedeutet (juristisch)
- was Vorsatz bedeutet
Wer daraus Mordversuch konstruiert, muss sich aber auch als Ungeimpfter wegen Mordversuches verantworten.
Vielleicht wird damit klar wie lächerlich das ist.
Ich stehe auf der Seite der freien Sachsen, aber mit solchen Forderungen und Mimimiii wirds so lächerlich, dass ich mich fremdschäme
Für Mord reicht bedingter Vorsatz, d.h. es reicht, dass der Täter den Tod billigend in Kauf nimmt. Dass dies bei einem Wurf einer Flasche aus 30 Meter Höhe der Fall sein dürfte, liegt auf der Hand (vgl. auch sonstige Würfe von Gegenstand von Häuserdächern, insbesondere zum Nachteil der Polizei).
Zudem bedarf es eines Mordmerkmals. Wie aus dem Artikel hervorgeht, stellten die FS Anzeige wegen heimtückischen Mordes. Heimtücke ist ein Mordmerkmal: das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Dies kann man im Zweifel wohl bei Teilnehmern einer durchgehend friedlichen Versammlung unter freien Himmel annehmen. Keiner dieser Teilnehmer dürfte mit einem derartigen Angriff gerechnet haben.
Ob es am Ende (versuchter) Mord, Totschlag oder gefährliche KV ist, wird die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht entscheiden.
Aber grundsätzlich klagt die StA als objektivste Behörde der Welt erstmal das strafbewehrteste Delikt an.
Also überlassen Sie bitte das Denken jemand anderen.